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Klauke Enterprises

Die Pflicht fängt nicht bei zehn Leuten an.

Die Zahl, die alle im Kopf haben, ist zehn Mitarbeiter. Seit 2019 sind es zwanzig, und die Kopfzahl ist ohnehin nur einer von drei Gründen. Wir übernehmen die Rolle als externer Datenschutzbeauftragter, und weil wir ein IT-Systemhaus sind, sehen wir dabei auch die Systeme, in denen eure Daten liegen.

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt ihr aktuell?

Dann greift die Schwelle aus § 38 BDSG wahrscheinlich nicht. Achtung: sie zählt nicht eure Mitarbeiter, sondern die Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wichtiger ist ohnehin der zweite Weg hinein: Art. 37 DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten unabhängig von jeder Größe, sobald eure Kerntätigkeit besondere Datenkategorien umfasst oder systematisch überwacht. Praxen, Pflegedienste und Medizintechnik fallen regelmäßig darunter, auch mit fünf Leuten. Und alle übrigen Pflichten der DSGVO gelten, ob ihr jemanden benennt oder nicht.

Die zwölf Fragen ansehen

Dann fast sicher ja. § 38 BDSG greift, sobald in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, und in dieser Größe trifft das praktisch jeden: Vertrieb mit CRM, Buchhaltung, Personal, Empfang. Teilzeit zählt als Person und nicht anteilig. Intern ist die Rolle in dieser Größe selten besetzbar, weil die Kandidaten dieselben Systeme betreiben, die sie prüfen müssten.

Dann ja, und die Benennung ist der kleinere Teil. In dieser Größe wachsen die Unterlagen mit: das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Verträge mit jedem Werkzeug, das Löschkonzept, die Schulung. Dazu kommen die ersten Kunden, die im Sicherheitsfragebogen nach dem Datenschutzbeauftragten fragen, und die wollen einen Namen und eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde sehen.

Dann ist die Frage nicht mehr, ob, sondern wer. Intern ist die Rolle in dieser Größe grundsätzlich machbar, scheitert aber an zwei Dingen: Art. 38 Abs. 6 DSGVO verbietet den Interessenkonflikt, und das schließt IT-Leitung, Personalleitung und Geschäftsführung aus. Und wer intern benannt wird, bekommt einen Kündigungsschutz, den ihr nicht mehr auflöst, wenn die Person wechselt oder die Rolle nicht passt.

Was passiert, wenn für den Datenschutz keiner zuständig ist.

Datenschutz fällt selten als Bußgeld auf. Er fällt auf, wenn jemand fragt, und niemand die Unterlagen hat.

Der Kollege, der es nebenbei macht

Er darf es meistens gar nicht.

Art. 38 Abs. 6 DSGVO verbietet Interessenkonflikte. Wer die Systeme betreibt, kann nicht prüfen, ob sie datenschutzkonform betrieben werden. Und wer einmal intern benannt ist, hat Kündigungsschutz, auch wenn die Rolle nicht mehr passt.

Das Verarbeitungsverzeichnis von 2018

Seitdem sind drei Systeme dazugekommen.

Art. 30 DSGVO verlangt ein Verzeichnis, das dem aktuellen Stand entspricht. In der Praxis ist es eine Excel-Datei, die einmal für die Einführung gebaut wurde und seitdem in einem Ordner liegt, den niemand mehr öffnet.

Die Auftragsverarbeiter, die nie gezählt wurden

Jedes Werkzeug mit Login ist einer.

Das Newsletter-Werkzeug, die Zeiterfassung, das CRM, der Cloud-Speicher, das Bewerbungsportal. Für jeden davon braucht ihr einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die meisten Firmen kennen ihre eigene Liste nicht.

72 Stunden

So lange habt ihr nach einer Datenpanne Zeit.

Art. 33 DSGVO. Die Frist läuft ab Kenntnis, nicht ab Feierabend, und sie läuft auch über das Wochenende. Wer erst dann anfängt zu klären, wer meldet und was gemeldet wird, verliert den halben Zeitraum mit Organisieren.

Die Auskunftsanfrage des Ex-Mitarbeiters

Ein Monat, und die Uhr läuft schon.

Art. 15 DSGVO gibt jedem das Recht auf eine Kopie aller Daten, die ihr über ihn habt. Das heißt: Personalakte, Mailpostfach, Chatverlauf, Zeiterfassung, Zugangsprotokolle. Meistens kommt die Anfrage kurz nach einer Kündigung, und selten allein.

Post von der Aufsichtsbehörde

Ein Fragebogen, vier Wochen Frist.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW prüft auch ohne Beschwerde. Der Rahmen dafür steht in Art. 83 Abs. 4 DSGVO: bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Allein die fehlende Benennung fällt darunter.

Eine Kanzlei liest eure Verträge. Wir sehen eure Systeme.

Der größte Teil dessen, was im Datenschutz schiefgeht, ist keine Rechtsfrage. Es ist ein Ordner im Cloud-Speicher, auf den alle Zugriff haben, weil es vor vier Jahren mal schneller ging. Es ist ein Postfach, das nach dem Austritt nicht geschlossen wurde. Es ist ein Backup in einem Land, das im Vertrag nicht steht.

Das sieht man nicht im Vertrag. Das sieht man in der Konsole. Wir sind ein IT-Systemhaus, das den Datenschutz mitmacht, und nicht eine Beratung, die die IT vom Hörensagen kennt. Wenn wir sagen, dass eine Berechtigung falsch gesetzt ist, dann haben wir sie nachgesehen, und wir können sie auch gerade ziehen.

  • Wir prüfen die Berechtigungen im System, nicht die Beschreibung im Vertrag
  • Wir wissen, wo die Daten physisch liegen, weil wir die Server betreiben
  • Für die rein juristischen Fragen arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen
Zwei Mitarbeiter von Klauke Enterprises vor einem Bildschirm

So läuft ein Datenschutzmandat bei euch ab.

Fünf Schritte. Die ersten beiden dauern Wochen, der Rest läuft dann mit.

Bestandsaufnahme

Welche Systeme verarbeiten personenbezogene Daten, wer hat Zugriff, welche Verträge gibt es schon. Am Ende steht eine Liste mit dem, was fehlt, nach Dringlichkeit sortiert.

Benennung und Meldung

Wir werden als externer Datenschutzbeauftragter benannt und bei der Aufsichtsbehörde gemeldet. Ab diesem Tag sind die Kontaktdaten öffentlich, und Anfragen laufen bei uns auf, nicht bei euch.

Die Unterlagen aufbauen

Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzept, Betroffenenrechte. Wir schreiben sie, ihr prüft sie, sie gehören euch.

Die Leute mitnehmen

Eine Schulung, die im Kalender steht und nachweisbar ist. Ohne sie sind die besten Unterlagen ein Ordner, der niemandem hilft.

Laufender Betrieb

Jährliche Prüfung, Änderungen am System werden eingepflegt, und im Ernstfall führen wir die Meldung innerhalb der 72 Stunden. Ihr habt eine Nummer, die rangeht.

Die Daten liegen nicht im Ordner. Sie liegen hier.

Ein Verarbeitungsverzeichnis entsteht nicht am Schreibtisch. Es entsteht in den Systemen, die ihr benutzt: im Postfach, im Dateiablagesystem, im Verzeichnisdienst, in der Sicherung, auf der Firewall. Wir betreuen diese Systeme im Tagesgeschäft, und das ist der Grund, warum die Bestandsaufnahme bei uns Tage dauert und nicht Monate.

  • Microsoft 365
  • Google Workspace
  • Veeam
  • Fortinet
  • Proxmox

Nebenbei geregelt oder mit externem Datenschutzbeauftragten.

Nebenbei geregelt Mit externem Datenschutzbeauftragten
Nebenbei geregelt

Der IT-Leiter prüft sich selbst

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Die Kontrolle liegt außerhalb der Linie

Nebenbei geregelt

Kündigungsschutz für eine Rolle, die nicht mehr passt

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Vertrag, kündbar zum Laufzeitende

Nebenbei geregelt

Die Unterlagen entstehen, wenn jemand fragt

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Die Unterlagen liegen vor der Frage bereit

Nebenbei geregelt

Im Ernstfall sucht ihr am Samstag eine Nummer

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Die Meldung nach Art. 33 führen wir

Nebenbei geregelt

Fortbildung, Haftung und Vertretung sind euer Problem

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Fachkunde, Vertretung und Versicherung liegen bei uns

Nebenbei geregelt

Datenschutz endet am Rand der Rechtsfrage

Mit externem Datenschutzbeauftragten

Wer die Lücke findet, kann sie auch schließen

Vier Lagen, in denen uns Geschäftsführer anrufen.

Die Praxis oder der Pflegedienst

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO. Die Pflicht greift hier fast immer, und zwar unabhängig davon, wie viele Leute in der Praxis arbeiten.

Die Kanzlei oder Steuerberatung

Mandantendaten, Berufsgeheimnis und DSGVO gleichzeitig. Die Frage ist selten, ob geschützt wird, sondern ob der Nachweis darüber vorliegt, wenn ein Mandant ihn verlangt.

Der Zulieferer im Audit

Ein großer Kunde schickt einen Fragebogen, und in Zeile sieben steht die Frage nach dem Datenschutzbeauftragten. Ohne Antwort fällt die Firma aus der Lieferantenbewertung.

Das Softwarehaus im Wachstum

Von zwölf auf fünfundzwanzig Leute in achtzehn Monaten. Die Schwelle aus § 38 BDSG wird dabei überschritten, ohne dass jemand den Tag bemerkt, an dem es passiert.

Seid ihr der richtige Kunde für ein Datenschutzmandat?

Passt Passt nicht

Zwanzig bis dreihundert Leute, ohne eigene Rechtsabteilung

Konzerne mit eigenem Datenschutzteam

Die IT liegt ganz oder teilweise schon bei uns

Ihr sucht ausschließlich ein Gutachten, keine Umsetzung

Gesundheits-, Bewerber- oder Mandantendaten im Haus

Ihr braucht einen Prozessvertreter vor Gericht

Ein Kunde oder Auditor hat nach dem Datenschutzbeauftragten gefragt

Der Preis ist das einzige Kriterium

Blick auf einen Serverschrank im Rechenzentrum

Eine Stunde, und ihr wisst, ob ihr einen Datenschutzbeauftragten braucht.

Wir gehen die Schwellen durch, sehen uns an, welche Systeme bei euch personenbezogene Daten verarbeiten, und sagen euch, was Pflicht ist und was nicht. Auch dann, wenn die Antwort lautet: ihr braucht uns dafür nicht.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Präsentation, ein Gespräch
Besprechung bei Klauke Enterprises

Felix Klauke übernimmt das Mandat.

Felix Klauke führt Klauke Enterprises seit 2018. Das Unternehmen betreut heute über 150 Mittelständler und 3.500 Endgeräte, vom Arbeitsplatz über die Firewall bis in das eigene Rechenzentrum.

Die meisten Datenschutzprobleme, die ich sehe, sind keine Rechtsfragen. Es sind Berechtigungen, die vor Jahren einmal gesetzt und nie wieder angefasst wurden.

Felix Klauke Geschäftsführer, Klauke Enterprises
Felix Klauke

Vom Erstgespräch bis zur Meldung bei der Aufsichtsbehörde.

Tag 0 Erstgespräch

Wir gehen die Schwellen durch und sehen uns an, welche eurer Systeme personenbezogene Daten verarbeiten. Eine Stunde.

Woche 1 Beratung und Benennung

Wir setzen uns mit euch zusammen und gehen eure Lage im Einzelnen durch: welche Pflicht greift, was sie für euren Betrieb bedeutet und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll abzuarbeiten ist. Danach übernehmen wir die Rolle und melden die Benennung bei der Aufsichtsbehörde.

Woche 2 bis 6 Bestandsaufnahme

Wir nehmen Systeme, Zugriffe und bestehende Verträge auf. Am Ende steht eine Liste, in der das Dringendste oben steht.

Monat 2 bis 4 Die Unterlagen

Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzept und die Schulung eurer Leute.

laufend Betrieb

Einmal im Jahr prüfen wir nach, Änderungen an euren Systemen pflegen wir ein, und im Ernstfall führen wir die Meldung innerhalb der 72 Stunden.

Was Geschäftsführer vor der Benennung fragen.

Ab wie vielen Mitarbeitern brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Ab zwanzig Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Die oft genannte Zehn stimmt seit November 2019 nicht mehr. Wichtiger als die Zahl: Art. 37 DSGVO und § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG verlangen die Benennung unabhängig von der Größe, wenn ihr besondere Datenkategorien umfangreich verarbeitet, systematisch überwacht oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Wir arbeiten mit einem festen Monatsbetrag. Er richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten, der Zahl der Systeme und der Art der Daten: eine Praxis mit Gesundheitsdaten ist aufwändiger als eine Werbeagentur gleicher Größe. Nach dem Erstgespräch steht der Betrag im Angebot.
Intern oder extern, was ist besser?
Intern spart auf dem Papier Geld und kostet in der Praxis zweimal. Erstens der Interessenkonflikt: wer die IT betreibt oder Personal führt, darf die Rolle nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO nicht ausfüllen. Zweitens der Kündigungsschutz, den ein intern benannter Beauftragter bekommt und den ihr nicht mehr auflöst, wenn die Person wechselt. Extern ist ein Vertrag mit Laufzeit, dazu Fachkunde, Vertretung im Urlaub und eine Berufshaftpflicht.
Seid ihr Anwälte?
Nein, und das ist Absicht. Wir sind ein IT-Systemhaus, das die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernimmt. Der Vorteil: wir sehen die Systeme, in denen die Daten liegen, und können eine gefundene Lücke auch schließen. Für rein juristische Fragen, etwa eine Vertragsgestaltung oder ein Verfahren, arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen.
Müssen wir dafür Kunde bei euch sein?
Nein. Wir übernehmen das Mandat auch für Unternehmen, deren IT jemand anders betreut. Es geht dann etwas langsamer, weil wir uns die Systeme erst zeigen lassen müssen, statt sie ohnehin zu kennen.
Wie lange läuft der Vertrag?
Wir arbeiten mit Jahresverträgen. Ein Datenschutzmandat, das nach drei Monaten endet, hinterlässt einen halben Ordner und eine Behörde, der eine neue Benennung gemeldet werden muss.
Was passiert bei einer Datenpanne?
Ihr ruft an. Wir bewerten, ob die Panne meldepflichtig ist, formulieren die Meldung an die Aufsichtsbehörde und halten die Frist aus Art. 33 DSGVO von 72 Stunden. Wenn Betroffene zu benachrichtigen sind (Art. 34), schreiben wir auch diesen Text. Parallel dazu, und das ist der Unterschied zu einer reinen Beratung, arbeiten wir an der technischen Ursache.

Klärt die Pflichtfrage, bevor sie jemand anders stellt.

Ein Erstgespräch, eine Stunde, ohne Kosten. Am Ende wisst ihr, ob die Benennung Pflicht ist, was in eurem Fall fehlt und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist.